GHS

Das neue Einstufung- und Kennzeichnung-System für Chemikalien

Das neue UN-GHS System(Globally System of Classsification and Labelling of Chemicals) dh, das globale Einstufung- und Kennzeichnungs-System für Chemikalien ist eine Herausforderung für alle Hersteller und Importeure von Produkten und den Mitarbeitern der Produktsicherheit. Die EU hat das GHS-System 2008 übernommen und mit der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 eingeführt.

Die Einstufung und Kennzeichnung gemäss CLP-VO (EG) 1272/2008 muss genau überprüft werden, bevor  das Sicherheitsdatenblatt erstellt werden kann.  Dies gilt umso mehr, als dass bei bei der Ermittlung und Festlegung, die neuen Einstufungen der Stoffe berücksichtigt werden muss, vor allem Stoffe, die in der EU nicht offiziell eingestuft sind.
Dazu dient das  Einstufung und Kennzeichnungsverzeichnis der  ECHA

Die CLP-VO (EG) 1272/2008 gilt auch für die Schweiz. Intergriert in der Chemikalien Verordnung.

EU/CH

Stoffe müssen bis seit 1. 12.2010 (Schweiz seit 1. 12.2012) gemäss GHS dh. CLP-VO 1272/2008 eingestuft und gekennzeichnet erden.

Gemische (früher Zubereitungen) müssen seit dem 1.06.2015 gemäss CLP-VO eingstuft und gekennzeichnet werden.

Dh. Seit 1. Juni 2015 müssen alle Sicherheitsdatenblätter für die Schweiz und die EU gemäss CLP (EG) 1272/2008 erstellt sein. Entprechend gilt dies auch für die  Etikettierung.

Rechtliche Unterlangen:

Chemikalien-Verordnung

BAG- Merkblatt für Hersteller und Importeure: Chemische Produkte nach GHS richtig kennzeichnen.

Andere Merkblätter vom chemuisse. www.chemsuisse.ch