CH-CHEMIKALIENRECHT

Schweizerisches Chemikalienrecht Ein Weg zur besseren Chemikaliensicherheit

Das schweizerische Chemikalienrecht ist seit der Ablösung des Giftgesetzes und der Giftverordnung im 2005 durch die Chemikalien-Verordnung und andere Verordnungen ein lebendiges Recht geworden. Das schweizerische Chemikalienrecht basiert nun zum grossen Teil auf der Basis der EU-Gesetzgebung,. was die Sicherheitsdatenblätter-Erstellung betrifft : REACH -Verordnung EG Nr. 1907/2006 und der CLP Verordnung EG Nr. 1272/2008 zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen.

Weiter wurde mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung EG-Nr. 1272/2008 viele Stoffe offiziell für die ganze EU und der Schweiz eingestuft..

Aktuell ist im 2022 bereits die 17. ATP dh.. Änderung der CLP-VO 12720/2008 erfolgt.

Somit ist die Anforderung an die Ausführung, Inhalt, Qualität und dem Aufwand des Sicherheitsdatenblattes und der Aktualität  des Sicherheitsdatenblätter und damit an den Ersteller des Sicherheitsdatenblattes gründlich gestiegen.

Die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes für die Schweiz ist in de ChemV in Anhang 2 und in der BAG-Wegleitung das Sicherheitsdatenblatt in der Schweiz genau beschrieben

Es sind für die Schweiz spezifische Angaben zu machen in Kap. 1 , 7, 8, 13 und 15.

Kap.1 : Firmenname und Adresse, E-Mail-Adresse, Firmen-eigene Notruf-Nummer. Kap. 8 MAK -Werte gemäss SUVA-Liste (wird alle 2 Jahre überarbeitet neu herausgegeben). Atemschutz, Handschuhe: Empfohlene Materialstärke, Durchdringungszeit. Kap. 13 VEVA -Code und Angabe zur Entsorgung des ungebrauchtem Produktes, der Restmengen, des ausgehärteten Produktes und der Verpackung. Kap.. 15 : Nationale Anforderungen. wie Biozid-Produkte, Pflanzenschuzmittel, LRV,STFV Mengenschwellen oder Vorgaben aus ChemRRV.

MADER CHEMIE SICHERHEIT ist langjähriger Spezialist im CH-Chemikalienrecht und im Erstellen vom Sicherheitsdatenblätter speziell für die Schweiz.

  • Beratung in Vollzug für die einzelnen Betriebe
  • Angabe Klassierung der Zubereitungen in Gruppe 1 oder 2 für Angabe  an gewerbliche  und private Anwender.
  • Meldung der chemischen Produkte (Zubereitungen) im BAG-Produktregister
  • Ermitteln des UFI_Code seit 1.01.2022 für Abgabe  an Private verlangt
  • Biozid-Verordnung (VBP): Zulassungsantrag für ein Biozidprodukt beim BAG
  • ChemRRV - Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung: Überprüfung der Stoff- Verbote
  • ChemRRV Anhang 2.2 Reinigungsmittel Regelung (identisch mit EU-Detergentien-VO Nr. 648/2004). Angaben sind auch im Sicherheitsdatenblatt möglich und vorgeschrieben.